Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der consultBIT Business IT Consulting GmbH

 

§ 1 Bestandteile der AGB

Das primäre Geschäftsfeld der consultBIT Business IT Consulting GmbH ist die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Realisierung von Software und IT-Projekten. Im Folgenden wird die consultBIT Business IT Consulting GmbH als Auftragnehmer, die jeweilige natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag an den Auftragnehmer erteilt, als Auftraggeber bezeichnet. Die AGB werden im Angebot ausgewiesen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt.

Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, das Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

 

§ 2 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

a. Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die jeweils für das Kalenderjahr gültigen Preise des Angebots.

b. Im Rahmen von Dienstverträgen rechnet der Auftragnehmer monatlich ab. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers halten in Abhängigkeit von den angebotenen Konditionen (Tagessatz oder Stundensatz) die täglichen Aufwendungen unter Angabe der Projektaktivität und der Art der Tätigkeit fest und legen diese mit der Rechnung dem Kunden vor. Der Auftraggeber kann jederzeit Einsicht in die geleisteten Projektaufwände verlangen.

c. Im Rahmen der Durchführung von Werkverträgen erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen mit Abschluss der ausgewiesenen Projektphasen bzw. mit Projektende. Nachweis hierfür ist das Abnahmeprotokoll der jeweiligen Projektphase bzw. des Projekts, unterschrieben durch die unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Auftraggebers und Auftragnehmers.

d. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

e. Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin eingeht, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen mit 6 Punkten über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz erheben.

f. Der Auftraggeber ist unbeschadet seines Rechts Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern, nicht befugt Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von Auftragnehmer anerkannt worden sind.

g.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen durch andere zu ersetzen. Bei der Auswahl wird der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen.

h. Soweit der Rechnung Leistungsnachweise beigefügt sind, gelten diese als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

i. Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.

 

§ 3 Arbeitsort, Mitwirkungspflíchten des Auftraggebers

a. Die Arbeiten werden bei Bedarf beim Auftraggeber durchgeführt.

b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

c. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

d. Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen und/oder -apps ist allein der Auftraggeber verantwortlich, auch wenn diese vom Auftragnehmer empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag vom Auftragnehmer geschuldet ist; insoweit bleibt der Auftragnehmer für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Auftragnehmer befanden.

e. Der Auftraggeber wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.

 

§ 4 Nutzungsrechte

a. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.

b. Der Auftragnehmer darf die Leistungen anderweitig verwerten, soweit § 7 nicht Geheimhaltung gebietet.

 

§ 5 Vertrag

a. Der Vertrag endet, wenn bestimmte Arbeiten durchgeführt werden sollen, mit deren Abschluss.

b. Der Vertrag endet, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft, durch Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

 

§ 6 Eigentumsrechte/Gefahrtragung

a. Der Vertragsgegenstand ist bis zur vollständigen Bezahlung und aller sonstigen Leistungen gemäß dieses Vertrages ausschließlich Eigentum des Auftragnehmers.

b. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vor Übergang des Eigentums ein ihm zustehendes Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an Dritte zu übertragen oder Dritten den Besitz an dem Vertragsgegenstand zu überlassen. Vollstreckungsansprüche Dritter zeigt der Auftraggeber sofort an. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die auf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenständen und den Programmträgern angebrachten Eigentumsvermerke des Auftragnehmers auf diesen erhalten bleiben und sichtbar sind.

c. Alle vom Auftragnehmer in Durchführung dieses Vertrages in die Räume des Auftraggebers verbrachten Gegenstände und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

d. Mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr zum vereinbarten Termin der Lieferung auf den Auftraggeber über. 

 

§ 7 Schweigepflicht des Auftragnehmers und Auftraggebers / Datenschutz

a. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle ihm als vertraulich überlassenen bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

b. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

c. Der Auftragnehmer verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschriften.

d. Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

e. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können allgemeine Auftragsdaten im Rahmen ihrer jeweiligen Marketingaufgaben heranziehen und damit öffentlich werben.

f. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

g. Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

§ 8 Störung der Leistungserbringung

a. Soweit eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich dadurch der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

b. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar sind und werden.

c. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 9 Haftung des Auftragnehmers für Schutzrechtsverletzungen

a. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

b. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer. Er überlässt es diesem und dieser ggf. dessen Vorlieferanten soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.

c. Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurückzunehmen.

d. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

e. Ansprüche nach den §8 und §9 verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.

 

§10 Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz

a. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

b. Bei leichten Fahrlässigkeiten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensverfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch begrenzt auf einen Maximalwert von € 25.000,00. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Auftraggeber kann bei Vertragsschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers abgedeckt sind.

c. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.

d. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Anspruchentstehung, soweit nicht andere gesetzliche Verjährungsansprüche bestehen.

e. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von durch den Auftragnehmer empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

f. Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gerügt wurden.

g. Soweit Ansprüche aus dem §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberücksichtigt.

 

§ 11 Sonstiges/Salvatorische Klausel

a. Es gilt deutsches Recht.

b. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrags müssen schriftlich fixiert werden.

c. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kassel. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

d. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

 

Stand: 06.03.2016